Informationen zum
Vermittlungsgutschein
Als
private Arbeitsvermittlung kümmern wir uns erfolgsorientiert um das
aktive Bewerbungsmanagement unserer Bewerber
und benötigen dafür einen gültigen Vermittlungsgutschein der
Arbeitsagentur bzw. Arge.
Bei Arbeitslosengeld I
Als Bezieher von
Arbeitslosengeld I haben Sie nach einer Wartezeit von 8 Wochen einen
Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins durch die
zuständige Arbeitsagentur, nähere Informationen können Sie auf der
Internetseite der Arbeitsagentur oder von Ihrem zuständigen
Arbeitsvermittler erhalten.
Bei Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Anders als Empfänger von
Arbeitslosengeld I ist der Vermittlungsgutschein bei Arbeitslosengeld II
eine Kann-Leistung der Arge. Wenn Sie einen Vermittlungsgutschein
beantragen möchten, sprechen Sie mit Ihrem
zuständigen Fallmanager, er wird Ihnen nach
einer individuellen Fallprüfung sicherlich weiterhelfen.
Sie haben keinen Vermittlungsgutschein oder
die Wartezeit noch nicht erfüllt?
Kein Problem! Wir können Ihnen auch in diesen Fällen
weiterhelfen und beraten Sie gerne.
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