IHR NEUSTART

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Informationen zum Vermittlungsgutschein

 

 

Als private Arbeitsvermittlung kümmern wir uns erfolgsorientiert um das aktive Bewerbungsmanagement unserer  Bewerber und benötigen dafür einen gültigen Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur bzw. Arge.

 

Bei Arbeitslosengeld I

Als Bezieher von Arbeitslosengeld I haben Sie nach einer Wartezeit von 8 Wochen einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins durch die zuständige Arbeitsagentur, nähere Informationen können Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur oder von Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler erhalten.

 

Bei Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Anders als Empfänger von Arbeitslosengeld I ist der Vermittlungsgutschein bei Arbeitslosengeld II eine Kann-Leistung der Arge. Wenn Sie einen Vermittlungsgutschein beantragen möchten, sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Fallmanager, er wird Ihnen nach einer individuellen Fallprüfung sicherlich weiterhelfen.

 

Sie haben keinen Vermittlungsgutschein oder die Wartezeit noch nicht erfüllt?

Kein Problem! Wir können Ihnen auch in diesen Fällen weiterhelfen und beraten Sie gerne.